Die wichtigste Aufgabe des Pesonalrats ist es, die persönlichen Belange der Mitarbeiter, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes, gegenüber der Dienststelle zu vertreten.
Der Personalrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkung- und Anhörungsrechte. Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen darf die Dienststelle diese erst umsetzen, wenn der Personalrat zugestimmt hat.
Die Tätigkeit beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Bay. Personalvertretungsgesetz, Tarifverträge, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Datenschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Sozialgesetz, Schwerbehindertenrecht, Jugendschutzgesetz u.v.a.m.
Zweimal im Monat finden Personalratssitzungen statt. Hier wird über Anträge und Anfragen der Dienststellen und der Beschäftigten beraten und entschieden. Des Weiteren werden Gespräche mit der Klinikleitung geführt. Jede Sitzung wird protokolliert, vor- und nachbereitet.
Personalrat Donauklinik und
Gesundheitszentrum Illertissen
Krankenhausstr. 7
89257 Illertissen
Donauklinik: Tel. 0731/ 804-1116
Gesundheitszentrum Illertissen: Tel. 07303/ 177-7116
Kreisspitalstiftung Weißenhorn,
kreiskommunale Stiftung
des öffentlichen Rechts,
Stiftungsklinik Weißenhorn
Günzburger Straße 41
89264 Weißenhorn
Telefon: 07309/ 870-0
Telefax: 07309/ 870-1199
info@kreisspitalstiftung.de
www.stiftungsklinik-weissenhorn.de
Wir stellen im Landkreis Neu-Ulm mit zwei Kliniken eine hochwertige und wohnortnahe Grund- und Regelversorgung der Menschen sicher. Das Gesundheitzentrum Illertissen bietet mit IllerVita und der Geriatrischen Reha weitere Leistungen im Gesundheitsbereich. Ziel der Kreisspitalstiftung Weißenhorn ist die optimale Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Neu-Ulm.
Kreisspitalstiftung Weißenhorn, kreiskommunale Stiftung
des öffentlichen Rechts,
Stiftungsklinik Weißenhorn
Günzburger Straße 41
89264 Weißenhorn
Telefon: 07309/ 870-0
Telefax: 07309/ 870-1199
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