Die wichtigste Aufgabe des Pesonalrats ist, die persönlichen Belange der Mitarbeiter, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes, gegenüber der Dienststelle zu vertreten.
Der Personalrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkung- und Anhörungsrechte. Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen darf die Dienststelle diese erst umsetzen, wenn der Personalrat zustimmt.
Die Tätigkeit beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Bay. Personalvertretungsgesetz, Tarifverträge, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Datenschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Sozialgesetz, Schwerbehindertenrecht, Jugendschutzgesetz u.v.a.m.
Zweimal im Monat finden Personalratssitzungen statt, um über Anträge und Anfragen der Dienststelle und der Beschäftigten zu beraten und zu entscheiden. Des Weiteren finden Gespräche mit dem Direktorium statt. Jede Sitzung wird protokolliert, vor- und nachbereitet.
Personalrat der Donau- und Illertalklinik
Krankenhausstr. 7
89257 Illertissen
Donauklinik: 0731/ 804-1116
Illertalklinik: 07303/ 177-7116
Personalabteilung - Fachbereichsleiter
Günzburger Str. 41
89264 Weißenhorn
07309/ 870-1500
E-Mail
Wir stellen im Landkreis Neu-Ulm mit drei Kliniken eine hochwertige und wohnortnahe Grund- und Regelversorgung der Menschen sicher. Die Illertalklinik in Illertissen, die Stiftungsklinik in Weißenhorn und die Donauklinik in Neu-Ulm sind unsere drei leistungsstarken Krankenhäuser. Ziel der Kreisspitalstiftung Weißenhorn ist die optimale Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Neu-Ulm.
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